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Gründungszuschuss 2013 – jetzt gehts los

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Gruendungszuschuss 2013Der Gründungszuschuss - Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I – wurde letztes Jahr stark dezimiert. Im Durchschnitt haben nur ca. 10%  der Existenzgründer gegenüber dem Vorjahr den Gründungszuschuss erhalten.

Wie geht es nun im Jahr 2013 mit dem Gründungszuschuss weiter ? Das ist die Frage die sich vor allem Existenzgründer stellen müssen. In dem Artikel - Gründungzuschuss … und ich krieg ihn doch - haben wir bereits auf die Möglichkeiten hingewiesen wie dieses Förderinstrument nach wie vor zu erhalten ist.

Gründungszuschuss 2013

Nach wie vor gilt es folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Keine vermittelbaren offenen Stellen
  • Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bei Antragstellung
  • Businessplan incl. Lebenslauf
  • Positive fachkundige Stellungnahme
  • Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt bei Freiberuflern
  • Positive Prüfung durch das Arbeitsamt

Was waren die 3 häufigsten Argumente die zur Ablehnung geführt haben ?

  1. Der Gründer scheint vermittelbar
  2. Das Geschäftskonzept erscheint nicht tragfähig
  3. Das Geschäftskonzept erscheint so tragfähig das der Gründer den Gründungszuschuss nicht braucht

Neuer Ansatz um den Gründungszuschuss auch 2013 zu erhalten

  • Sie holen sich den Antrag auf Gründungszuschuss für 2013 und bereits in diesem Gespräch teilt man ihnen mit das Sie gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt haben.
  • Sie erhalten die Absage zum Antrag auf Gründungszuschuss und den dazu gehörigen Standardtext z.B. mit der Aussage das der Gründer mit seiner Ausbildung und Berufserfahrung leicht vermittelbar ist.

Drehen Sie doch mal den Spieß um und lassen Sie das Arbeitsamt ihren Job machen. Lassen Sie sich passende Jobangebote geben und lassen Sie sich vermitteln. Dann können Sie prima nachweisen das Sie nicht einfach vermittelbar sind.

Das dass Arbeitsamt nun die Vermittlungsquote so exorbitant erhöht, das jeder Antrag stellende Gründer für den Gründungszuschuss vermittelt wird ist mehr als unwahrscheinlich.

Übrigens können Sie diesen Ansatz bereits im Erstgespräch mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes nutzen um so die manchmal doch sehr willkürlich erscheinende Ablehnung in den Hintergrund zu rücken.

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